Indult (katholisches Kirchenrecht)
Indult [lateinisch, zu indulgere, indultum »Nachsicht haben«, »erlauben«, »bewilligen«] der oder das, -(e)s/-e, katholisches Kirchenrecht:
kirchlicher Gnadenerweis, mit dem meist für begrenzte Zeit eine vom allgemeinen Recht abweichende Begünstigung, oft nur eine Dispens, erteilt wird.
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