Oratorium (katholisches Kirchenrecht)

Oratorium [kirchenlateinisch »Bethaus«, zu lateinisch orare »beten«, »reden«] das, -s/..ri|en,  katholisches Kirchenrecht:

ein einer kirchlichen Gemeinschaft oder einem bestimmten Kreis von Gläubigen vorbehaltener Ort zur Feier des Gottesdienstes, zu dem jedoch prinzipiell auch andere Zugang erhalten können. Von der Kapelle (lateinisch »oratorium«) unterschieden wird die für eine Person (den Bischof) oder mehrere Einzelpersonen errichtete Privatkapelle (lateinisch »sacellum privatum«).

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