Indult (Völkerrecht)
Indult [lateinisch, zu indulgere, indultum »Nachsicht haben«, »erlauben«, »bewilligen«] der oder das, -(e)s/-e, Völkerrecht:
die nach Kriegsausbruch den feindlichen Handelsschiffen in Häfen des Gegners und auf hoher See gewährte Möglichkeit, sich binnen einer bestimmten Frist vor der Beschlagnahme in Sicherheit zu bringen.
Quellenangabe