Indult (Völkerrecht)

Indult [lateinisch, zu indulgere, indultum »Nachsicht haben«, »erlauben«, »bewilligen«] der oder das, -(e)s/-e,  Völkerrecht:

die nach Kriegsausbruch den feindlichen Handelsschiffen in Häfen des Gegners und auf hoher See gewährte Möglichkeit, sich binnen einer bestimmten Frist vor der Beschlagnahme in Sicherheit zu bringen.

Quellenangabe

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