Indiz (Recht)
Indiz [lateinisch »Anzeige«, »Anzeichen«] das, -es/...zi|en, Recht:
im Prozess eine erwiesene Tatsache, aus der in Schlussfolgerung der Beweis für eine andere, nicht unmittelbar beweisbare Tatsache abgeleitet wird. (Indizienbeweis)
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