Benefizium (mittelalterliches Recht)

Benefizium [lateinisch »Wohltat«] das, -s/...zi|en, mittelalterliches Recht:

eine aus der merowingisch-fränkischen Landleihe (Grundherrschaft, Precaria) hervorgegangene, für den Beliehenen besonders vorteilhafte Form der Leihe. Der mit einem Benefizium beliehene Vasall schuldete dem Grundherrn keine Arbeitsleistungen (Fron), sondern Dienste höherer Art, Treue und Gefolgschaft (später besonders militärischen Reiterdienst). Die Verschmelzung zwischen Herrn und Vasall und Benefizialwesen führte

Quellenangabe

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