Händlergeschäft

Händlergeschäft, entgeltlicher Vertrag, der auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren gerichtet ist (Anschaffungsgeschäft). Alle Vertragspartner sind Händler (gewerbsmäßig Wertpapiergeschäfte betreibende Kaufleute, z. B. Kursmakler).

Quellenangabe

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