Differenzgeschäft
Differenzgeschäft, ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren gerichteter Vertrag, bei dem keine tatsächliche Erfüllung erfolgen soll, sondern nur die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Börsen- oder Marktpreis am Erfüllungstag vom verlierenden an den gewinnenden Teil zu zahlen ist. Ein Differenzgeschäft liegt auch dann vor, wenn nur
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