Grundstückskaufvertrag
Grundstückskaufvertrag, Kaufvertrag über ein Grundstück, der die Verpflichtung begründet, das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Erforderlich ist die notarielle Beurkundung des ganzen Vertrages mit allen Nebenabreden (§ 311 b BGB), um die Vertragspartner wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung von Grundstückseigentum vor Übereilung zu schützen und den Beweis der
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