Hochverrat

Hochverrat, Straftatbestand, der erfüllt ist, wenn es jemand unternimmt (oder wenigstens versucht), mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Bestandshochverrat, z. B. durch Aufhebung ihrer Souveränität oder durch Gebietsabtrennung) oder die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern (Verfassungshochverrat).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.