Verschleppung (Strafrecht)
Verschleppung, Strafrecht:
Form des Menschenraubs: Verschleppung begeht, wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren und ihn dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei in Widerspruch zu
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