Friedensverrat
Friedensverrat, Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker, namentlich durch das Vorbereiten eines Angriffskrieges. In Ausführung des Gebots des Artikels 26 GG wurde der Friedensverrat als Straftatbestand in das StGB aufgenommen (§ 80). Danach wird mit lebenslangem Freiheitsentzug, mindestens jedoch mit Freiheitsentzug nicht unter zehn Jahren bestraft, wer einen Angriffskrieg,
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