Menschenraub (Strafrecht)
Menschenraub, Strafrecht:
das Sichbemächtigen einer Person durch List, Drohung oder Gewalt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen; Menschenraub wird in Deutschland nach § 234 StGB mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von
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