Heimfall (Recht)

Heimfall, Recht:

1) Rechtsgeschichte: Recht, den erblosen Nachlass Verstorbener einzuziehen, insbesondere im Lehnsrecht (Heimfallrecht des Lehnsherrn), wenn nach dem Tod des Vasallen keine Erbberechtigten vorhanden waren. 2) Privatrecht: Heimfallrecht, Anfallrecht, die Verpflichtung des Nutzungsberechtigten, die Sache unter bestimmten Voraussetzungen auf den Eigentümer zurückzuübertragen; besonders im Erbbaurecht.

Quellenangabe

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