Hay-Bunau-Varilla-Vertrag

Hay-Bunau-Varilla-Vertrag [heɪ buˈnaṷ vaˈrija-, englisch-spanisch; heɪ byˈno variˈja-, englisch-französisch],

am 18. 11. 1903 zwischen dem amerikanischen Außenminister J. M. Hay und Philippe-Jean Bunau-Varilla (* 1859, † 1940) als Vertreter Panamas geschlossener Vertrag, der den USA u. a. die Ausübung aller Souveränitätsrechte über die Kanalzone sicherte, ohne dass diese ihre Eigenschaft als panamaisches Staatsgebiet verlor. Panama verpachtete die Kanalzone »auf unbegrenzte

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