Haut und Haar (Rechtssprache)
Haut und Haar, eine Paarformel der mittelalterlichen Rechtssprache: Die nicht verstümmelnden Leib- und Lebensstrafen wurden als Strafen zu Haut und Haar bezeichnet. Sie wurden durch Schläge (Geißelung) und Abschneiden der Haare vollstreckt.
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