Hausmacht
Hausmacht, im Mittelalter zunächst der erbliche Besitz des Königsgeschlechts; im Investiturstreit (11./12. Jahrhundert) kamen die noch nicht an die Kirche übertragenen Reste des Reichsguts hinzu. Zuerst gelang den Staufern Friedrich I. Barbarossa und Heinrich VI. der Aufbau einer großen Hausmacht. Nach dem Interregnum (1254–73) konnten sich nur noch Wahlkönige mit starker Hausmacht
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