Handelsreisender

Handelsreisender, nach schweizerischem Recht ein im Anstellungsverhältnis arbeitender »Vertreter« eines Fabrikations- oder Handelsgeschäftes, der sich auf Rechnung des Geschäftsinhabers gegen Lohn zur Vermittlung oder zum Abschluss von Geschäften außerhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers verpflichtet. Entstehung und Inhalt des Handelsreisendenvertrags sind in den Artikeln 347 f. OR geregelt.

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