Handelsbrauch
Handelsbrauch, Geschäftsbrauch, Usance [yˈzãs, französisch],
kaufmännische Verkehrssitte; entsteht durch längere gleichmäßige Übung der Angehörigen eines Geschäftszweiges und ist nach Ort und Branche verschieden. Der Handelsbrauch gilt, anders als allgemeine Geschäftsbedingungen, ohne Rücksicht auf Willen oder Kenntnis der Vertragspartner (§ 346 HGB), kann aber ausgeschlossen werden. Im Streitfall wird der Handelsbrauch durch Gutachten der Industrie- und
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