Hamburg

Politik und Recht

Nach der Verfassung vom 6.6.1952 (mehrfach modifiziert) liegt die Gesetzgebung beim Landesparlament (Bürgerschaft; die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt). Als Landesregierung fungiert der Senat unter Vorsitz des von der Bürgerschaft auf 4 Jahre gewählten Präsidenten (Erster Bürgermeister). Der Erste Bürgermeister beruft und entlässt seinen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) sowie die

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.