Grundlasten (Recht)
Grundlasten, Recht:
alle dauernden, vom Grundeigentümer zu tragenden Lasten einschließlich der öffentlichen Lasten (z. B. gemeindliche Erschließungskosten); früher besonders auch die auf dem bäuerlichen Besitz lastenden Zins-, Dienst- und Zehntverpflichtungen.
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