Lasten (Recht)

Lasten, Recht:

die auf einer Sache oder einem Recht liegenden öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verpflichtungen zu Leistungen, die aus der Sache oder dem Recht zu entrichten sind und den Nutzungswert mindern, z. B. Hypotheken- und Grundschuldzinsen, Deichlasten, Grundsteuer, Erschließungsbeiträge. Die Lasten treffen den Eigentümer oder sonstigen Berechtigten als solchen, daher sind die rein

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