Großer Rat
Großer Rat, französisch Grand Conseil [grãkɔ̃ˈsεj], italienisch Gran Consiglio [-ˈsiːʎo], bündnerromanisch Cussegl Grond,
in den schweizerischen Kantonen – unter Vorbehalt der Mitspracherechte des Volkes – die gesetzgebende Behörde (Parlament). Ausnahmen bilden die Landsgemeindekantone, in denen der Große Rat weniger Kompetenzen besitzt. Er wird in allen Kantonen vom Volk gewählt, in den meisten nach dem Proporzwahlsystem. Nur die westschweizerischen Kantone sowie Basel-Stadt kennen Bestimmungen,
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