Graubünden

Recht

Nach der am 18.5.2003 durch Referendum gebilligten Verfassung (seit 1.1.2004 in Kraft) üben das Volk und der Große Rat (Gran Consiglio, Cussegl Grond) die Gesetzgebung aus. Dem obligatorischen Referendum unterstehen Verfassungsänderungen, die vom Großen Rat verabschiedeten Gesetze, Staatsverträge sowie gewisse Ausgabenbeschlüsse. Seit 1965 existiert ein fakultatives Finanzreferendum. Gesetzesinitiativen bedürfen der

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