Grabungsschutzgebiet (Denkmalschutz)
Grabungsschutzgebiet, Denkmalschutz:
durch eine (zeitlich befristete oder unbefristete) Verordnung abgegrenzte Fläche, auf der Bodendenkmäler vorhanden sind oder vermutet werden. Im Grabungsschutzgebiet bedürfen Arbeiten, die Bodendenkmäler gefährden können, der behördlichem Erlaubnis.
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