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Grabungsschutzgebiet (Denkmalschutz)

Grabungsschutzgebiet, Denkmalschutz:

durch eine (zeitlich befristete oder unbefristete) Verordnung abgegrenzte Fläche, auf der Bodendenkmäler vorhanden sind oder vermutet werden. Im Grabungsschutzgebiet bedürfen Arbeiten, die Bodendenkmäler gefährden können, der behördlichem Erlaubnis.

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