Freiheitsentziehung
Freiheitsentziehung, befristete oder unbefristete Unterbringung einer Person gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit an einem eng umgrenzten Ort (Justizvollzugsanstalt, Haftraum, Verwahranstalt oder Ähnliches). Nach Artikel 104 GG kann die Freiheit der Person nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über
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