gezeichnetes Kapital
gezeichnetes Kapital, das in der Bilanz auszuweisende Nominalkapital von Kapitalgesellschaften, d. h. das Grundkapital der AG beziehungsweise das Stammkapital der GmbH. Im Konkurs der Gesellschaft verliert jeder Gesellschafter die seinem gezeichneten Kapitalanteil (Aktie, Stammeinlage) entsprechende Vermögenseinlage. Das gezeichnete Kapital ist Teil des Eigenkapitals.
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