Gewaltverbot (Völkerrecht)

Gewaltverbot, Völkerrecht:

das Verbot der Anwendung von Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Das universelle Gewaltverbot entwickelte sich aus bilateralen oder multilateralen Erklärungen des Gewaltverzichts und dem Verbot des Angriffskriegs im Briand-Kellogg-Pakt. Das seit 1945 in Artikel 2 Ziffer 4 UN-Charta verankerte Gewaltverbot gehört zum allgemeinen, zwingenden Völkerrecht und gilt daher auch für

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