Geschlecht (germanisches und mittelalterliches Recht)

Geschlecht [althochdeutsch gislahti, eigentlich »was in dieselbe Richtung schlägt«, zu schlagen], germanisches und mittelalterliches Recht:

die durch agnatische Abkunft gekennzeichnete Verwandtschaftsgemeinschaft. Das Geschlecht bildete den ältesten und engsten Rechts- und Friedensverband innerhalb des Stammes und trat im Kampf als militärische Einheit auf. Im Spätmittelalter bezeichnete Geschlecht auch die wirtschaftlich und politisch einflussreichen Patrizierfamilien größerer Städte.

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