Gerichtsleihe

Gerichtsleihe, Übertragung eines Gerichts (Richteramts) in der Form des Lehnsrechts. Bis in die Neuzeit erhielt der Adel die mit seinen Herrschaften verbundenen Gerichte (Gerichtslehen) in der Form der Leihe, ließ sie aber durch richterliche Amtsträger versehen.

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