Gerichtshilfe
Gerichtshilfe, Ermittlungshilfe,
von den meisten Bundesländern im Rahmen von Artikel 294 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch durch Verwaltungsanordnung geschaffene Einrichtung, die Gericht und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zur Täterpersönlichkeit und ihrer Umwelt unterstützen soll. Sie wird in der Regel nur bei Verbrechen und bei Vergehen mittlerer Kriminalität, bei Jugendschutzsachen, bei Delikten der Jugend-
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