Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich, Abkürzung TOA,

die zunächst im Jugendstrafverfahren erfolgreich erprobte, dann durch Gesetz vom 20. 12. 1999 im Strafprozessrecht geschaffene Möglichkeit, dass der Straftäter nach der Tat zu einem »Ausgleich« mit dem Opfer kommt. Die Idee des TOA stellt den Strafanspruch des Staates gegen den Täter zurück, um den durch die Tat gestörten Rechtsfrieden

Quellenangabe

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