Geschichte
Die Gerichtsgewalt (iurisdictio) lag im antiken Rom in den Händen der Gerichtsmagistrate, das heißt der beiden Prätoren (Praetor urbanus, zuständig für Prozesse zwischen römischen Bürgern; Praetor peregrinus, zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie Ausländern untereinander) sowie der kurulischen Ädilen, die die Marktaufsicht ausübten.
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