Genugtuung (Recht)
Genugtuung, Recht:
im schweizerischen Recht Ausgleichsleistung zur Wiedergutmachung immaterieller Schäden. Die Bezeichnung ist im deutschen Recht nicht mehr gebräuchlich. Der Bundesgerichtshof spricht dem Schmerzensgeld Genugtuungsfunktion zu.
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