Genugtuung (Recht)

Genugtuung, Recht:

im schweizerischen Recht Ausgleichsleistung zur Wiedergutmachung immaterieller Schäden. Die Bezeichnung ist im deutschen Recht nicht mehr gebräuchlich. Der Bundesgerichtshof spricht dem Schmerzensgeld Genugtuungsfunktion zu.

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