Genfer Vereinbarungen
Genfer Vereinbarungen, Sammelbezeichnung für zahlreiche multilaterale, in Genf geschlossene völkerrechtliche Verträge (Konventionen, Protokolle). Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. 7. 1951,Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,
definiert den Begriff Flüchtlinge (Artikel 1) und regelt deren Status. Danach richtet sich der Personalstatus eines Flüchtlings in erster Linie nach dem Recht des Landes seines Wohnsitzes (Artikel 12). Bezüglich des Erwerbs von beweglichem und unbeweglichem Vermögen und in der Ausübung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit sind die Flüchtlinge den am günstigsten
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