Recht
Nach der Verfassung vom 24.5.1847 (mehrfach geändert und ergänzt) üben das Volk und der Große Rat (Grand Conseil) die Gesetzgebung aus. Der Große Rat (100 Mitglieder) wird nach dem Proporzverfahren auf 4 Jahre vom Volk gewählt (Stimmrecht für Frauen seit 1960). Es können nur Parteien oder Gruppierungen einziehen, die mindestens
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