Generaldirektorium
Generaldirektorium, eigentlich General-Oberfinanz-, Kriegs- und Domänendirektorium,
die 1723 von König Friedrich Wilhelm I. in Preußen unter Zusammenfassung des Generalfinanzdirektoriums und des Generalkriegskommissariats geschaffene oberste Verwaltungsbehörde für Inneres, Finanzen und Militärverwaltung, bestand aus fünf, später neun Ministern, die an der Spitze der vier »Provinzialdepartments« und der »Fachdepartments« standen. Beschlüsse konnten nur vom Gesamtkollegium gefasst werden und bedurften königlicher Genehmigung.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe