General-Landschul-Reglement

General-Landschul-Reglement [-ˈmã],

von J. Hecker (* 1707, † 1768) ausgearbeitetes, 1763 von Friedrich dem Großen genehmigtes erstes allgemeines Schulgesetz für die Landschulen in Preußen (Festlegung der Schulpflicht vom 5. bis 13./14. Lebensjahr, ferner von Schulaufsicht, Schulorganisation, Schulgeld, Lehr- und Stundenplänen der Volksschule sowie der Lehrerbildung).

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