Gesetzeslage in Österreich
In Österreich gibt es seit 1993 vergleichbare Regelungen im § 165 StGB, der Geldwäscherei mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Gegenstand der Geldwäscherei können nicht nur aus bestimmten Straftaten herrührende Vermögensbestandteile, sondern zusätzlich alle
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