Geld- und Wertzeichenfälschung

Geld- und Wertzeichenfälschung, Sammelbezeichnung für Straftaten, die im 8. Abschnitt des StGB (§§ 146 ff.) erfasst sind. Geschützt werden Metall- und Papiergeld, amtliche Wertzeichen (z. B. Briefmarken) sowie Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Aktien, Investmentzertifikate, Reiseschecks aus dem In- und Ausland. Bestraft wird das Nachmachen von Geld oder Wertpapieren in der

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