Geistlicher Rat

Geistlicher Rat, 1) Gesamtheit der wirklichen Räte eines Bischofs (Ordinariatsräte, Generalvikariatsräte); 2) Titel der Mitglieder dieses Rates; 3) Ehrentitel für verdiente katholische Geistliche; 4) in Bayern 1570 bis 1802 das Organ des Landesherrn für die Ausübung seiner kirchlichen Rechte; in Württemberg von 1806 bis 1924 (1816 umbenannt in »Katholischer

Quellenangabe

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