Geheimes Ratskollegium
Geheimes Ratskollegium, Geheimer Rat, Staatsrat, in den deutschen Einzelstaaten seit dem späten 16. Jahrhundert im Zuge absolutistischer Staatsauffassung und einer dadurch bedingten, auf die Person des Fürsten zentrierten Behördenorganisation entstandenes oberstes Kollegium, das, dem Herrscher unmittelbar unterstellt, als höchste Regierungsbehörde tätig wurde.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts (Konstitutionalismus) wurde der Geheime Rat durch (zum Teil selbstverantwortliche) Staatsministerien abgelöst.
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