Geheimer Rat
Geheimer Rat, Mitglied der unter Geheimes Ratskollegium genannten Behörde.
Später bis 1918 als Titel (Geheimrat) häufig mit Zusatz der Amtsbezeichnung (z. B. Geheimer Regierungsrat, Geheimer Justizrat, Geheimer Finanzrat) verliehen. Einen höheren Ehrenrang (Anrede »Exzellenz«) besaß der Wirkliche Geheime Rat (hoher Beamter eines Ministeriums).
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