Gegenzeichnung
Gegenzeichnung, Kontrasignatur,
die Mitunterschrift einer zweiten Person, die notwendig ist, wenn nur mehrere gemeinsam rechtsverbindliche Erklärungen abgeben können; staatsrechtlich die Mitunterzeichnung von Anordnungen und Verfügungen des Staatsoberhauptes durch den Regierungschef oder einen Minister, der damit die politische Verantwortung gegenüber dem Parlament übernimmt. Die Gegenzeichnung dient zugleich der Einheitlichkeit der Staatsführung durch Rückbindung
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