Gefolge

Gefolge, Gefolgschaft,

im 19. Jahrhundert entstandener Begriff für die von Caesar und Tacitus beschriebenen, auf gegenseitiger Eidbindung beruhenden Zusammenschlüsse wehrfähiger junger germanischer Männer freien Standes (Gefolgsmänner) unter der Führung eines Fürsten (Gefolgsherrn). Der Gefolgsherr schuldete Unterhalt sowie Waffen und Ausrüstung, der Gefolgsmann war zu Treue und bedingungslosem Einsatz seines Lebens verpflichtet.

Quellenangabe

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