Fürstenrecht

Fürstenrecht, Privatfürstenrecht,

Sonderrecht der hochadeligen (landesherrlichen und standesherrlichen) Häuser im Vermögens-, Familien- und Erbrecht. Geregelt wurde es durch Standesgewohnheitsrecht (gemeines deutsches Fürstenrecht) und durch Hausgesetze. Diese entstanden seit dem 14. Jahrhundert in den Dynastien entweder durch Vertrag unter den Familienmitgliedern (Rezess, Hausvertrag) oder durch einseitige letztwillige Verfügungen des Familienoberhaupts. Sie enthielten ursprünglich

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