Ebenbürtigkeit (Rechtsgeschichte)

Ebenbürtigkeit, Rechtsgeschichte:

die gleichwertige Abkunft mehrerer Rechtsgenossen, die zur Standes- und Rechtsgleichheit führte. Im Mittelalter war die Ebenbürtigkeit (Begriff erstmals im Sachsenspiegel) Ausdruck von Standesschranken. Bei der Ehe war die Ebenbürtigkeit von Bedeutung, da Erbrecht, Lehnsfolge und Rechtsstellung der Kinder davon abhingen und die Möglichkeit, eine Ehe mit einem nicht ebenbürtigen Partner

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