Fürstabt
Fürst|abt, Titel eines Abtes beziehungsweise einer Äbtissin (Fürstäbtissin), die zum Reichsfürstenstand gehörten (geistliche Fürsten). Der Titel geht zurück auf die merowingisch-karolingische Reichsreform, die nur Äbte von Benediktinerklöstern und Äbtissinnen von Frauenstiften mit Reichsgut ausstattete. Sie gewannen im Spätmittelalter auf dem Reichstag die Virilstimme. Bekannte Fürstabteien in Deutschland waren
Quellenangabe