Virilstimme (Heiliges Römisches Reich)

Virilstimme [v-],

Recht eines Einzelnen, bei Abstimmungen in verfassungsrechtlichen Gremien eine eigene Stimme zu führen (Gegensatz: Kuriatstimme). Im Reichsfürstenrat des Heiligen Römischen Reiches (bis 1806) verfügten die Fürsten über eine Virilstimme; im Engeren Rat der Bundesversammlung des Deutschen Bundes (1815–66) stand den elf Groß- und Mittelstaaten je eine Virilstimme zu,

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