Virilstimme (Heiliges Römisches Reich)
Virilstimme [v-],
Recht eines Einzelnen, bei Abstimmungen in verfassungsrechtlichen Gremien eine eigene Stimme zu führen (Gegensatz: Kuriatstimme). Im Reichsfürstenrat des Heiligen Römischen Reiches (bis 1806) verfügten die Fürsten über eine Virilstimme; im Engeren Rat der Bundesversammlung des Deutschen Bundes (1815–66) stand den elf Groß- und Mittelstaaten je eine Virilstimme zu,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe