Freibrief (mittelalterliches Recht)
Freibrief, mittelalterliches Recht:
1) königliches oder fürstliches Privileg, durch das Personen oder Körperschaften Vorrechte gewährt wurden; 2) Urkunde über die Entlassung aus der Leibeigenschaft.
Quellenangabe
Freibrief, mittelalterliches Recht:
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar