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Fonds »Deutsche Einheit«

Fonds »Deutsche Einheit«, Fonds der von 1990 bis 2019 zur Finanzierung der Folgen der deutschen Wiedervereinigung diente.

Der Fond war ein im deutschen Einigungsvertrag vereinbartes und durch Gesetz vom 25.6.1990 eingerichtetes Sondervermögen des Bundes. Es fungierte bis 1994 als eine Zwischenlösung für den 1995 neu geregelten, gesamtdeutschen Finanzausgleich und stellte getrennt von der allgemeinen Haushaltswirtschaft des Bundes und der alten Bundesländer mit nicht zweckgebundenen Zuweisungen in Höhe

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